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Verbandsschauen

 

 

Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Pleiße/Schnauder

 

Der Gewässerunterhaltungsverband Pleiße/Schnauder führt gemäß § 7 Abs. 1 seiner Verbandssatzung in seinem Verbandsgebiet folgende Verbandsschauen durch:

 

Schaubereiche

Termine

Veranstaltungsorte

Gemeinden Göhren, Göllnitz, Kriebitzsch, Lödla, Mehna, Monstab, Rositz und Starkenberg (Gebiet der VG Rositz)

Mo. 10.03.2025, 14.00 Uhr

04617 Rositz, Altenburger Str. 48b, Kulturhaus Sitzungssaal  

Städte Meuselwitz u. Lucka

Do. 13.03.2025, 14.00 Uhr

04610 Meuselwitz, Zeitzer Str. 77, Schnaudertalhalle 

Stadt Altenburg und Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben, Windischleuba (Gebiet der VG Pleißenaue)

Di. 18.03.2025, 14.00 Uhr

04617 Treben, Breite Str. 4a, Mälzerei

Gemeinden Nobitz, Göpfersdorf, Langenleuba-Niederhain

Do. 20.03.2025, 14.00 Uhr

04603 Nobitz, Saara 42, (alte Schule) Versammlungsraum 

Städte Schmölln u. Gößnitz, Gemeinden Ponitz, Heyersdorf, Dobitschen

Di. 25.03.2025, 14.00 Uhr

04639 Gößnitz, Freiheitsplatz 5a, Stadthalle

Gemeinden Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen, Vollmershain (Landkreis Altenburger Land)sowie der Gemeinden Reichstädt, Großenstein, Korbußen, Pölzig, Paitzdorf und Rückersdorf (Landkreis Greiz)

Do. 27.03.2025, 14.00 Uhr

04626 Löbichau, Beerwalder Str. 33, Bürgersaal

 

Die Verbandsschauen sind öffentlich. Alle Teilnehmer haben während dieser Verbandsschauen die Möglichkeit, anhand zur Verfügung gestellter digitaler Orthofotos (Luftbilder) problembehaftete Gewässerabschnitte anzusprechen bzw. zu benennen. Bei Bedarf können dringende Probleme im Anschluss vor Ort besichtigt oder zeitnahe Ortstermine vereinbart werden. Die An- und Abfahrt haben alle Teilnehmer selbst zu organisieren.

 

Wichtige Hinweise:

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verbandsschauen kann es notwendig sein, dass Privatgrundstücke, die an Gewässern II. Ordnung liegen, betreten werden müssen. Das erforderliche Betretungsrecht besteht gemäß § 33 Wasserverbandsgesetz. Danach haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten ihrer o.g. Grundstücke durch den Gewässerunterhaltungsverband zu dulden.

Diese Veröffentlichung dient gleichzeitig den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Privatgrundstücke, die an Gewässern II. Ordnung liegen, als Information über das Betretungsrecht im Zusammenhang mit den angekündigten Verbandsschauen.

 

gez. Merten

Geschäftsführer