Verbandsschauen
Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Pleiße/Schnauder
Der Gewässerunterhaltungsverband Pleiße/Schnauder führt gemäß § 7 Abs. 1 seiner Verbandssatzung in seinem Verbandsgebiet folgende Verbandsschauen durch:
Schaubereiche | Termine | Veranstaltungsorte |
Gemeinden Göhren, Göllnitz, Kriebitzsch, Lödla, Mehna, Monstab, Rositz und Starkenberg (Gebiet der VG Rositz) | Mo. 10.03.2025, 14.00 Uhr | 04617 Rositz, Altenburger Str. 48b, Kulturhaus Sitzungssaal |
Städte Meuselwitz u. Lucka | Do. 13.03.2025, 14.00 Uhr | 04610 Meuselwitz, Zeitzer Str. 77, Schnaudertalhalle |
Stadt Altenburg und Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben, Windischleuba (Gebiet der VG Pleißenaue) | Di. 18.03.2025, 14.00 Uhr | 04617 Treben, Breite Str. 4a, Mälzerei |
Gemeinden Nobitz, Göpfersdorf, Langenleuba-Niederhain | Do. 20.03.2025, 14.00 Uhr | |
Städte Schmölln u. Gößnitz, Gemeinden Ponitz, Heyersdorf, Dobitschen | Di. 25.03.2025, 14.00 Uhr | 04639 Gößnitz, Freiheitsplatz 5a, Stadthalle |
Gemeinden Heukewalde, Jonaswalde, Löbichau, Posterstein, Thonhausen, Vollmershain (Landkreis Altenburger Land)sowie der Gemeinden Reichstädt, Großenstein, Korbußen, Pölzig, Paitzdorf und Rückersdorf (Landkreis Greiz) | Do. 27.03.2025, 14.00 Uhr | 04626 Löbichau, Beerwalder Str. 33, Bürgersaal |
Die Verbandsschauen sind öffentlich. Alle Teilnehmer haben während dieser Verbandsschauen die Möglichkeit, anhand zur Verfügung gestellter digitaler Orthofotos (Luftbilder) problembehaftete Gewässerabschnitte anzusprechen bzw. zu benennen. Bei Bedarf können dringende Probleme im Anschluss vor Ort besichtigt oder zeitnahe Ortstermine vereinbart werden. Die An- und Abfahrt haben alle Teilnehmer selbst zu organisieren.
Wichtige Hinweise:
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verbandsschauen kann es notwendig sein, dass Privatgrundstücke, die an Gewässern II. Ordnung liegen, betreten werden müssen. Das erforderliche Betretungsrecht besteht gemäß § 33 Wasserverbandsgesetz. Danach haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten ihrer o.g. Grundstücke durch den Gewässerunterhaltungsverband zu dulden.
Diese Veröffentlichung dient gleichzeitig den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Privatgrundstücke, die an Gewässern II. Ordnung liegen, als Information über das Betretungsrecht im Zusammenhang mit den angekündigten Verbandsschauen.
gez. Merten
Geschäftsführer